§ Gesetzlich vorgeschrieben
Nach dem Gesetz Nr. 262/2006 Slg. ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, allen seinen Mitarbeitern Schulungen anzubieten.
Die Mitarbeiter benötigen nur eine Stunde, um die Schulung zu absolvieren. Lange Gültigkeitsdauer.
Ziel der Schulung ist es, einen sicheren Arbeitsplatz im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
Die Arbeitsschutzschulung umfasst 2 Kurse.
Eine für einfache Mitarbeiter und eine für Führungskräfte.
Der Grundkurs für normale Angestellte umfasst:
Der Folgekurs für leitende Angestellte umfasst:
Ältere Mitarbeiter müssen zunächst einen Grundkurs für Mitarbeiter absolvieren.
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Es ist einfacher, Inhalte zu bearbeiten, als sie von Grund auf neu zu erstellen. Die Vorbereitung einer zweistündigen Schulungssitzung kann leicht 100 oder mehr Stunden in Anspruch nehmen, in denen Texte geschrieben, Rechtsvorschriften in eine verständliche Form gebracht, Grafiken und Illustrationen erstellt werden. Überlassen Sie das uns.
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